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Jetzt die für Sie kostenlose
Pflegebox im Wert von 40€ beantragen.

Monatlich zu Ihnen nach Hause geliefert. Einfach, sicher, zuverlässig!
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einfach, sicher, zuverlässig! Das sind Ihre Vorteile bei uns:

  1. Kostenfrei für Sie: Ihr gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme beginnt bereits ab Pflegegrad 1!

  2. Service: Wir übernehmen sämtliche Formalitäten, angefangen bei der Bewilligung bis hin zur Abrechnung!

  3. Unsere Pflegebox enthält sorgfältig ausgewählte Markenprodukte!

  4. Jeden Monat erfolgt eine zuverlässige und kostenlose Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause!

  5. Die Anpassung an Ihre Bedürfnisse erfolgt bequem und monatlich, ganz ohne Mindestlaufzeit.

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Ihre Pflegebox:
einfach Online bestellen, sicher und zuverlässig bis vor die Haustür geliefert!

✓ Lassen Sie sich Ihre bevorzugte Pflegebox jeden Monat bequem nach Hause liefern.

✓ Pflegebox online bestellen bei diepflegebox.de

✓ Überlassen Sie uns sämtliche Formalitäten, einschließlich der Abwicklung der Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

✓ Gestalten Sie Ihre persönliche Box nach Ihren individuellen Wünschen!

So funktioniert's:

Individuelle Pflegebox auswählen

Wählen Sie eine von sechs Pflegeboxen und konfigurieren Sie sie nach Ihren Bedürfnissen.

Pflegehilfsmittel-Antrag unterzeichnen

Füllen Sie unser digitales Formular aus. Kein Ausdrucken notwendig!

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Wir sprechen mit Ihrer Pflegekasse

Kümmern Sie sich um Ihre Lieben, wir kümmern uns um die Formalitäten.

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Versandkostenfreie Lieferung

Monatliche Lieferung an die Adresse Ihrer Wahl.

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Box Lieferung

Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel

Selbstverbrauchsprodukte sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern oder einen positiven Einfluss auf die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person haben. Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch auf die monatliche Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln unter folgenden Bedingungen:

✓ Es muss ein Pflegegrad der Stufe 1 bis 5 (früher Pflegestufe 0, 1, 2, 3) festgestellt werden.

✓ Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft (nicht in einer stationären Senioreneinrichtung oder einem Pflegeheim).

✓ Die pflegebedürftige Person wird von einer Privatperson alleine oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst betreut.

Fragen & Antworten
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