Wir setzen bei unseren Pflegehilfsmitteln nur auf die besten Produkte:
Rund 80 Prozent der insgesamt 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Um diesen Menschen, aber auch ihren pflegenden Angehörigen und/oder ambulanten Pflegekräften das Leben und die Pflege zu erleichtern, gibt es eine Vielzahl an Pflegehilfsmitteln, deren Kosten die Pflegekassen teilweise oder vollständig erstatten.
Erfahren Sie hier mehr über unsere breite Produktpalette:

Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern oder einen positiven Einfluss auf die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person haben. Einen gesetzlichen Anspruch auf die monatliche Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln haben Pflegebedürftige unter folgenden Voraussetzungen:
✓ Es muss ein Pflegegrad der Stufe 1 bis 5 (ehemals Pflegestufe 0, 1, 2, 3) festgestellt werden.
✓ Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft (nicht in einer stationären Senioreneinrichtung oder einem Pflegeheim).
✓ Die pflegebedürftige Person wird von einer Privatperson alleine oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst betreut.
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